Oscar Bornmann (Film & Video) - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Oscar Bornmann (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) in der jeweils aktuellen Fassung.
1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.
1.3 Die Produktion von Film- und Videoprodukten sowie die Erteilung von Bild-, Film- und Videolizenzen erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich festgehalten wurden.
§ 2. Leistung
2.1 Der Auftragnehmer ist Dienstleister gem. §611 BGB.
2.1.1 Der Auftragnehmer bemüht sich, alle wichtigen und interessanten Momente einer Veranstaltung auf Video aufzunehmen und setzt die Wünsche des Auftraggebers um, sofern sie künstlerisch im Sinne des Auftragnehmers sind. Eine Gewährleistung für die Aufnahme aller Ereignisse auf Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
2.2 Der Ort, Beginn, Dauer des Drehtages und der Postproduktion sowie die Vergütung werden individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.
2.2.1 Tagessätze werden in angefangenen 4-Stunden-Intervallen berechnet, wobei eine halbe Tagesrate bis zu 4 Stunden umfasst, eine volle Tagesrate für eine Arbeitszeit zwischen 4 und 8 Stunden gilt und darüber hinausgehende Stunden in weiteren 4-Stunden-Intervallen abgerechnet werden.
2.2.2 Fahrtkosten, einschließlich Mietwagen, Benzin und sonstiger Reisekosten, sowie die Reisezeit werden als gesonderte Posten behandelt und zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei einer kombinierten Hin- und Rückfahrt von mehr als 5 Stunden wird die Reisezeit mit 10 € (Brutto) pro Stunde berechnet.
2.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle notwendigen Personen und Requisiten am Drehtag verfügbar sind, um die Produktion sicherzustellen.
2.3.1 Film- und Videoproduktionen sind künstlerische Tätigkeiten. Der Auftraggeber vertraut sich der Arbeitsweise des Auftragnehmers an, wobei der Auftragnehmer im Schnitt künstlerische Freiheit behält.
2.4 Termine werden fest reserviert. Bei Absagen nach der Widerrufsfrist haftet der Auftraggeber für entstandenen Schaden. Eine Absage am Drehtag oder bis zu 3 Tage davor wird mit 50 % des Tagessatzes berechnet.
2.5 Unverschuldete Verspätungen des Auftragnehmers (Stau, Unfall) führen nicht zu einer Minderung der Leistung.
2.6 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, entstehen während der Dreharbeiten keine Fotos, sondern nur Video- und Filmmaterial. Fotos sind eine völlig separate Sonderdienstleistung.
§ 3. Lieferung & Änderungen am Endprodukt
3.1 Die Lieferung erfolgt in der Regel über einen kurzzeitigen digitalen Download-Link. Übertragungen über einen physischen Datenträger können mit Aufpreis vereinbart werden.
3.2 Bei Produktionen mit mehr als 6 Drehtagen gilt der im Angebot oder Kostenvoranschlag vereinbarte Leistungszeitraum.
3.3 Bei Krankheit oder unverschuldeter Verhinderung kann sich die Lieferung verzögern, worüber der Auftragnehmer den Auftraggeber informiert.
3.4 Nach Abnahme der Endversion sind kostenfreie Änderungen ausgeschlossen, außer bei groben Fehlern des Auftragnehmers.
3.5 Das Rohmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers und wird nicht automatisch übergeben. Auf Wunsch kann es gegen eine Pauschale erworben werden.
3.6 Das Rohmaterial kann für eine Pauschale von 350,00 € (Brutto) erworben werden. Eine Veröffentlichung des Rohmaterials ohne Erlaubnis ist nicht gestattet.
§ 4. Zahlung
4.1 Bei Projekten, deren Kostenvoranschlag oder Angebot die 1.000,00 € überschreitet, ist, wenn nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von bis zu 50% des Honorars zu leisten, um die Produktionskosten zu decken.
4.2 Der Rechnungsbetrag oder Restbetrag ist nach Erhalt der Schlussrechnung innerhalb des auf der Rechnung eingetragenen Zahlungszeitraums zu leisten.
4.3 Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz pro Jahr zu berechnen.
4.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei ausbleibender Zahlung gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
§ 5. Widerrufsrecht & Anzahlung
5.1 Der Auftraggeber kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen.
5.2 Im Falle eines fristgerechten Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren.
5.3 Bei einer Terminabsage nach Ablauf der Widerrufsfrist wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
5.4 Diese Widerrufsregelungen sind unwirksam bei Produktionen, bei denen sich die 14 Tage Widerrufsfrist und die Produktion überschneiden.
5.5 Anzahlungen zur Produktionskostendeckung sind grundsätzlich nicht rückerstattungspflichtig.
5.6 Ein Widerruf nach Beginn der Produktion ist ausgeschlossen.
§ 6. Nutzungsrechte
6.1 Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte nur für private Zwecke. Kommerzielle Nutzung bedarf schriftlicher Vereinbarung.
6.2 Veröffentlichungen im Internet, TV oder Social Media bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
6.3 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass das Material vom Auftragnehmer zur Eigenwerbung genutzt wird. Es sei denn, darüber wurde schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen.
§ 7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Nutzung des Materials durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
7.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
7.3 Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
7.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Sperrung des gelieferten Materials aufgrund von Lizenzproblemen mit Musik, Bildern oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten verjähren innerhalb eines Jahres nach Übergabe des Endprodukts, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
7.5 Falls durch äußere Umstände (z. B. Wetter, technische Störungen) die Produktion nicht wie geplant durchgeführt werden kann, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für dadurch entstehende Mehrkosten oder Verzögerungen.
§ 8. Datensicherung & Aufbewahrung des Materials
8.1 Der Auftragnehmer bewahrt keine Sicherungskopien des Endprodukts oder des Rohmaterials auf, wenn nicht anders gewünscht und gegen Aufpreis.
§ 9. Betriebsfremde Ereignisse
9.1 Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Pandemien oder anderen Formen höherer Gewalt behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Dienstleistung nicht zu erbringen. In diesem Fall darf die Anzahlung einbehalten werden.
§ 10. Stellvertreterproduktion
10.1 Sofern der Auftraggeber eine Agentur, einen externen Produzenten oder eine andere vermittelnde Instanz ist und die Produktion im Namen eines Dritten beauftragt, gelten diese AGB in vollem Umfang auch für den Endkunden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Endkunde über die Bedingungen dieser AGB informiert ist und diese akzeptiert. Der Auftragnehmer haftet nicht für vertragliche Differenzen zwischen Auftraggeber und Endkunde.
§ 11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.
11.3 Gemäß der Salvatorischen Klausel gilt: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen unberührt.
11.4 Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.
Stand: 01.02.2025